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Die Spargel Verordnung (EG) 1898/2006
Die Verordnung (EG) 1898/2006 (siehe Anhang V) gibt die Farben für den Vierfarben- wie auch für den Pantonedruck vor. Darüber hinaus werden Vorgaben zum Druck mit farbigen Hintergrund sowie zur Verwendung von Negativersionen des EU-Zeichens gegeben.

 

  




EU - Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 für Spargel
Gemäß eine EU - Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (siehe Artikel 12 Absatz 3) ist genau geregelt, wann das EU-Logo für die geschützte geografische Angabe (g.g.A.) verwendet werden darf.

 

  




UNECE-Norm FFV 04 für Spargel
Einhaltung der UNECE-Norm FFV 04 für die Vermarktung und Qualitätskontrolle von Spargel

 

  



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